Stiftungszwecke

Stiftungszwecke, dh was wir fördern können:

1.
finanzielle und ideelle Förderung von Angeboten zur Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Beratung von Kindern und Jugendlichen,
2.
finanzielle und ideelle Hilfe für bedürftige Kinder und Jugendliche in Notlagen, insbesondere auch bei geringem oder fehlendem familiären Halt oder Erkrankung, als Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einschließlich Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten sowie Unterstützung entsprechender Hilfsmaßnahmen,
3.
finanzielle und ideelle Unterstützung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalttaten (z. B. durch Gewaltanwendung in der Familie, als Opfer von Straftaten) geworden sind sowie Unterstützung entsprechender Hilfsmaßnahmen,
4.
finanzielle und ideelle Förderung von Projekten und Konzepten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die der Motivation und Wertevermittlung (z.B. auch Antirassismusarbeit) dienen, insbesondere auch Förderung oder Durchführung präventiver Projekte,
5.
die gänzliche oder teilweise Übernahme von Kosten für notwendige Maßnahmen der medizinischen oder therapeutischen Versorgung oder Therapie von Kindern und Jugendlichen, sofern keine Kostenübernahmepflicht sonstiger Kostenträger gegeben ist,
6.
Zuwendung von Geldbeträgen als einmalige oder laufenden Zahlungen an bedürftige Kinder und Jugendliche in Notlagen,
7.
Förderung des Sports durch die finanzielle Unterstützung von Kinder- und Jugendsportveranstaltungen sowie Kinder- und Jugendmannschaften gemeinnütziger Sportvereine,
8.
die finanzielle Unterstützung und Förderung von gemeinnützigen Tierschutzvereinen und anderen gemeinnützigen, dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen,
9.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Tier-Gnadenhöfen,
10.
die teilweise oder gänzliche Übernahme von Kosten notwendiger tiermedizinischer Behandlungen (auch um weiteres Tierleid zu verhindern) und Therapien oder von Futtermitteln bei Tieren von bedürftigen Menschen, z. B. obdachlosen Menschen sowie Unterstützung entsprechender Hilfsmaßnahmen,
11.
die finanzielle und ideelle Unterstützung pädagogischer Tierschutzprojekte in Kindergärten und Schulen.
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