Bic: SAKSDE55XXX Sparkasse Saarbrücken
Falls Sie eine Spendenquittung benötigen, fügen Sie auf Ihrer Überweisung bitte das Stichwort "Quittung" hinzu. Spendenquittungen können jedoch erst ab einem Betrag von 200,01 €
ausgestellt werden, da Spenden bis 200 € mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend gemacht werden können. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 € ist die Vorlage einer sog. amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Wichtig ist in diesem Falle, dass Ihre Anschrift vollständig aus der Überweisung hervorgeht.
Sollten Sie die Zuwendungsbestätigung / Spendenquittung wider Erwarten nicht erhalten, senden Sie uns bitte eine e-Mail oder rufen Sie an: